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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2015 - L 4 KR 169/12 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.03.2015 - L 4 KR 169/12 (https://dejure.org/2015,105743)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. März 2015 - L 4 KR 169/12 (https://dejure.org/2015,105743)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 31.01.2012 - S 44 KR 462/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2015 - L 4 KR 169/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2015 - L 4 KR 169/12
Dem wird nach verfassungsrechtlich nicht beanstandeter ständiger Rechtsprechung des BSG im Bereich der Hilfsmittelversorgung dadurch Rechnung getragen, dass Besonderheiten des Wohnortes auch dann für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich sind, wenn Alltagsgeschäfte am konkreten Wohnort des Versicherten außerhalb der Reichweite liegen, die ein Rollstuhlfahrer regelmäßig erreichen kann (s. etwa: BSG, 16. September 1999, B 3 KR 8/98; 11. Januar 2006, B 3 KR 44/05 B; 19. April 2007, B 3 KR 9/06 R). - BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2015 - L 4 KR 169/12
Dem wird nach verfassungsrechtlich nicht beanstandeter ständiger Rechtsprechung des BSG im Bereich der Hilfsmittelversorgung dadurch Rechnung getragen, dass Besonderheiten des Wohnortes auch dann für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich sind, wenn Alltagsgeschäfte am konkreten Wohnort des Versicherten außerhalb der Reichweite liegen, die ein Rollstuhlfahrer regelmäßig erreichen kann (s. etwa: BSG, 16. September 1999, B 3 KR 8/98; 11. Januar 2006, B 3 KR 44/05 B; 19. April 2007, B 3 KR 9/06 R). - BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
Faltrollstuhl mit Elektrohilfsantrieb als Hilfsmittel der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2015 - L 4 KR 169/12
Dem wird nach verfassungsrechtlich nicht beanstandeter ständiger Rechtsprechung des BSG im Bereich der Hilfsmittelversorgung dadurch Rechnung getragen, dass Besonderheiten des Wohnortes auch dann für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich sind, wenn Alltagsgeschäfte am konkreten Wohnort des Versicherten außerhalb der Reichweite liegen, die ein Rollstuhlfahrer regelmäßig erreichen kann (s. etwa: BSG, 16. September 1999, B 3 KR 8/98; 11. Januar 2006, B 3 KR 44/05 B; 19. April 2007, B 3 KR 9/06 R).